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RG, 17.06.1895 - Rep. IV. 88/95 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist der Rechtsweg zulässig, um durch eine Feststellungsklage die aus der Steuerfreiheit des Erbanfalles hergeleitete Nichtverpflichtung zur Einreichung der im § 35 des preußischen Erbschaftssteuergesetzes vom 24. Mai 1891 vorgeschriebenen Deklaration darzuthun?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 36, 210
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 04.02.1954 - IV ZR 102/53
Rechtsmittel
Zwar kann ein rechtliches Interesse an der Feststellung, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht, unter Umständen auch dadurch begründet sein, daß die Feststellung für ein Strafverfahren oder ein Verwaltungsverfahren von Bedeutung ist (RGZ 16, 390 [391]; 31, 30 [31]; 36, 210 [213]; BGHZ 1, 181 [183]; Stein-Jonas-Schönke § 256 Anm. III 2), und es ist dem Kläger auch nicht ohne weiteres ein berechtigtes Interesse daran abzusprechen, daß eine Frau, die nach seiner Überzeugung eine ihn schädigende Verletzung der Eidespflicht begangen hat, dieser Tat überführt und bestraft wird (…vgl. § 172 StPO und dazu Löwe-Rosenberg StPO 20. Aufl. § 172 Anm. 6 b a.E.). - BGH, 24.05.1954 - IV ZR 1/54
Rechtsmittel
Ein Interesse, das sich daraus ergibt, daß durch den Ausgang des Zivilprozesses die in dem Strafverfahren ergehende Entscheidung beeinflußt werden kann, ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum wiederholt als ausreichend für die Erhebung der Feststellungsklage angesehen worden (RGZ 16, 390; 31, 30 [31]; 36, 210 [213];… Stein-Jonas-Schönke ZPO 18. Aufl. § 256 Anm. III 2, 3).